Mitglieder in der LAG können werden:

Als fördernde Mitfrauen bzw. Organisationen können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt:                                     

Antragsformular