Forderungspapier der LAG Mädchen- & Frauenpolitik Bayern e.V. zur Situation geflüchteter Mädchen und jungen Frauen:
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Mädchen und junge Frauen, die geflüchtet sind, haben einen besonderen Schutzbedarf
Die Situation von Mädchen und jungen Frauen, die geflüchtet sind, ist äußerst komplex
Krieg, politische/religiöse/ethnische Unterdrückung und Konflikte, Bedrohungen unterschiedlicher Art, Verfolgung aufgrund des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität oder wirtschaftliche Not gehören zu den vielfältigen Fluchthintergründen. Jede Flucht ist anders, vielfach ist sie mit Todesgefahr, Angst, sexueller Gewalt, Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnissen verbunden. Neben unbegleiteten Mädchen kommen ebenso Mädchen bzw. junge Frau- en in Begleitung und junge Schwangere nach Deutschland. Mütter/Väter sind, z.B. aufgrund eigener traumatischer Erfahrungen oder aufgrund der Enge bzw. der Dynamiken in den Unterkünften, nicht immer in der Lage, ihre Töchter ausreichend zu schützen. Mädchen stehen häufig in einem Schuld- und Abhängigkeitsverhältnis zu Angehörigen. Es kommen Mädchen mit Behinderungen bzw. sehr unterschiedlichen psychischen und physischen Krankheitsbildern nach Deutschland. Die Heterogenität der Gruppe geflohener Mädchen und jungen Frauen ist bei allen Maßnahmen und Entscheidungen zu beachten.
Mädchen und junge Frauen brauchen einen geschützten Raum
Mädchen und junge Frauen in Gemeinschaftsunterkünften und in Begleitung brauchen eine besondere Beachtung. Bislang werden sie nicht ausreichend statistisch erfasst und nur zum Teil von Behörden/Jugendämtern betreut. Die UN Kinderrechtskonvention (Art. 3 Abs. 1) ist anzuwenden.
Dringend notwendig ist eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringungsmöglichkeit von Frauen, die nicht nur frei wählbar, sondern auch unabhängig vom familiären Status gewährleistet sein sollte. Diese ermöglicht den Frauen Schutz vor Übergriffen durch Bewohner, Familienangehörige, Besucher oder Hilfskräfte (inkl. Wachpersonal). Die Gewährleistung einer Privatsphäre ist auch in Gemeinschaftsunterkünften erforderlich.
Das Personal muss geschult und sensibilisiert werden bezüglich kultureller und „ethnischer“ Herkünfte, Religionen, Sprache, LBTIQ, Trauma, Flucht und sexualisierter Gewalt. Ebenso sind Dolmetscher_innen gefragt, die kontextspezifisch die Herkunftssituationen beachten können bzw. eine absolut neutrale Haltung einnehmen.
Die Situation von lesbischen_bisexuellen_trans* Mädchen und jungen Frauen muss angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehört sowohl die Gewährleistung von ausreichendem Schutz als auch der Zugang zu entsprechenden Beratungsangeboten und einem unterstützenden Umfeld.
Zukunftsperspektiven
Bei Mädchen, die sich in Jugendhilfemaßnahmen befinden, muss die Weiterführung unter den spezifischen Bedarfsgesichtspunkten auch nach dem 18. Lebensjahr gewährleistet werden. Zugänge zu mädchengerechten, traumasensiblen und differenzbewussten Angeboten im Bereich Schule und Ausbildung sind zu ermöglichen. Lernbedingungen sind auf die jeweils spezifische Situation der Mädchen und jungen Frauen abzustimmen.
- Besondere Gefahren
Für Mädchen und junge Frauen besteht sowohl im Herkunftsland, auf der Flucht als auch in Deutschland eine große Gefahr, Opfer von sexualisierter Gewalt, Menschenhandel, Zwangsehen und Ausbeutung jeglicher Art zu werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, aufgrund von Erfahrungen auf der Flucht, Abhängigkeitsverhältnissen, dem Erleben von Druck und scheinbar ausweglosen Situationen in die Prostitution zu rutschen.
Daraus leitet die LAG Mädchen- und Frauenpolitik in Bayern e.V. folgende Maßnahmen ab:
1. Die bayernweite Gewährleistung von ausreichend geschützten Frauen- und Mädchenräumen inkl. getrennter Sanitärräume in den gemischten Unterkünften.
2. Die flächendeckende Umsetzung eines wirksamen Schutzes vor (sexualisierter) Gewalt. Dazu gehört auch, (Sicherheits-)Personal in den Unterkünften entsprechend auszuwählen und zu prüfen.
3. Das Personal muss sensibilisiert und geschult werden und braucht fachliche Begleitung.
4. Unbegleitete Mädchen und junge Frauen müssen bayernweit in geschlechtshomogenen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden. Für die Gewährung und Verlängerung von Jugendhilfeleistungen darf das Erreichen des 18. Lebensjahrs nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Vielmehr muss jede Beendigung sorgfältig geprüft werden. Das Gleiche gilt bei Familiennachzug, wenn das Mädchen bzw. die junge Frau die Zusammenführung mit den Eltern bzw. dem zukünftigen Ehemann nicht möchte.
5. Mädchen und junge Frauen, die in Begleitung bzw. mit ihren Familien flüchten, müssen von der Jugendhilfe gezielt in den Blick genommen und für sie niedrigschwellige Zugänge, Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten geschaffen werden.
6. Der Betreuungsschlüssel in den Unterkünften sollte so aufgestockt werden, dass Mädchen und junge Frauen insgesamt adäquat durch pädagogische Fachkräfte betreut und begleitet werden können. Nur dann sind Mitteilungen von oft schambesetzten und tabuisierten Gewalterfahrungen möglich.
7. Mädchen und junge Frauen mit Trauma- und Ausbeutungserfahrungen sollen Zugang zu gedolmetschter Therapie erhalten, in denen sie entsprechend gestärkt, begleitet und ihre Erfahrungen aufgearbeitet werden können.
8. (Re-)Traumatisierungen, z.B. über schutzlose Situationen, sind zu verhindern. Dazu gegehört auch der konsequente Schutz vor rassistischen Übergriffen und Bedrohungen.
9. Ein niedrigschwelliger Zugang und eine fachliche Begleitung zu geschlechtsdifferenzierten (bzw. geschlechtshomogenen) Freizeit-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind nötig.
10. Die gewonnene Expertise aus fachlichen, mädchenpolitischen Netzwerken ist bei politischen Entscheidungen systematisch einzubeziehen.
11. Eine bayernweite Koordinierungs- und Fachstelle „Mädchen und Frauen mit Fluchterfahrung“ sollte eingerichtet werden.
LAG Mädchen- & Frauenpolitik Bayern e.V., 22. Juni 2015