Erklärung zum Internationalen Mädchentag 2016

Erklärung der LAG Mädchenpolitik Bayern e.V. zum Internationalen Mädchentag 2016

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Zum Internationalen Mädchentag am 11.10.2016 möchten wir an einige Artikel aus der Bayrischen Verfassung zur Gleichberechtigung erinnern und politische Vertreter_innen in Bayern dazu auffordern, mit aller Kraft auf deren Realisierung hinzuwirken:

Art. 118
(
1) 1 Vor dem Gesetz sind alle gleich. 2 Die Gesetze verpflichten jeden in gleicher Weise und jeder genießt auf gleiche Weise den Schutz der Gesetze.
(2) 1 Frauen und Männer sind gleichberechtigt. 2 Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Diese Gleichberechtigung ist noch nicht erreicht. Mädchen und junge Frauen sind von alltäglichen und strukturellen Einschränkungen, von Sexismus und Gewalt betroffen. Sie sind von der potentiellen Gefahr und von erlebter sexualisierter Gewalt in hohem Maße eingeschränkt.

Art. 125
1 Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. 2 Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.
Art. 131
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

Selbstbestimmung als zentraler Wert feministischer Mädchenarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, ein Leben nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestalten zu können. Selbstbestimmt leben bedeutet, sich frei entscheiden zu können: für einen bestimmten Beruf, für eine bestimmte Lebensform, für oder gegen Kinder, für oder gegen ein Kopftuch, eine Religion, eine Überzeugung etc.

Art. 128
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.
Art. 168
(1) 1 Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. 2 Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.

Die Berufswahl junger Frauen ist nach wie vor auf wenige Berufsfelder – sog. „Frauenberufe“ – mit geringen Verdienst- und Aufstiegschancen beschränkt. Dies ist ein Grund für die Lohnlücke, die in Bayern 2012 bei 25 % lag!

Wir fordern Sie als politische Vertreter_in auch der Mädchen und jungen Frauen in Bayern deshalb dazu auf:

  • Nehmen Sie die in der bayrischen Verfassung verankerten Gesetze wieder in den Blick und setzen Sie sie aktiv um!
  • Setzen Sie sich für konkrete Maßnahmen zur Gleichberechtigung der Geschlechter ein, z.B. in Bezug auf die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen!
  • Ergreifen Sie Maßnahmen gegen den alltäglichen Sexismus!
  • Verankern Sie das Thema „Geschlechtsreflektierte Arbeit“ in Kita, Schule und pädagogischer Ausbildung und unterstützen Sie so Kinder und Jugendliche dabei, zu selbstbestimmten und charakterstarken Erwachsenen heranzuwachsen!
  • Ergreifen Sie Maßnahmen zur (finanziellen) Aufwertung sog. „frauentypischer“ Berufe!

Weder reale Widerstände noch aktuelle Geschehnisse dürfen die Verwirklichung der Vorgaben aus der Verfassung für alle in Bayern lebenden Mädchen und junge Frauen verhindern! Mädchen und junge Frauen, die in Bayern aufwachsen, sollen erkennen können, dass dem Staat die Umsetzung dieser Vorgaben oberstes Ziel ist und sie sich auf die Realisierung durch Behörden und politische Vertreter_innen verlassen können!